Baubeschreibung

Erschließung des Objektes

Das moderne Wohnquartier kann über die Hildesheimer Str. befahren werden. Eine Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt ebenso über die Hildesheimer Str. 

Die Häuser bekommen folgende Bezeichnungen:

H60, H70, H80

Jeder Wohnung steht ein Kellerraum zur Verfügung. Ein PKW-Stellplatz in der Tiefgarage kann gesondert erworben werden. Alle Hauseingänge können zusätzlich über
die angelegenen Gemeinschaftswege erreicht werden.

Entwässerung und Hausanschlüsse

Die Hausentwässerung für Schmutz- und Regenwasser erfolgt in das öffentliche Ent- wässerungsnetz. Revisionsschächte und Entwässerungsleitungen werden gem. den Vorgaben der Entwässerungsplanung erstellt. Auf dem nördlich angelegten Parkplatz wir unterirdisch eine Regenwasserrigole installiert.

Alle Wohnungen erhalten außer den erforderlichen Ver- und Entsorgungsmedien, zu- sätzlich einen Kabelanschluss.

Rohbau

1. ALLGEMEIN

Die Bauausführung erfolgt gemäß den Nachweisen aus der geprüften statischen Berechnung.

2. GRÜNDUNG

Stahlbetonfundamente und Stahlbetonsohlplatte auf 5 cm Unterbeton als Sauberkeitsschicht. Fundamenterder entsprechend den Richtlinien des Versorgungsträgers.
Dämmung unter der Bodenplatte laut dem Wärmeschutznachweis.

3. AUßENWÄNDE/FASSADE

AUßENWÄNDE KELLER- / TIEFGARAGE:
Stahlbetonwände ca. 30,00 cm ausgeführt als wasserdichte „Weiße Wanne“ bzw. gemäß statischem Nachweis. Zum Einsatz kommen Kunststofffenster mit Isolierverglasung für Tageslicht sowie offene Lichtschächte in der Tiefgarage, die der natürlichen Belüftung dienen.

AUßENWÄNDE OG-DG:
Die Außenwände sind in Massivbauweise vorgesehen.

H60 bis H80

WDVS-Riemchenfassade:
Die hinteren 3 Punkthäuser erhalten ebenfalls eine WDVS-Fassade belegt mit grünglasierten Ziegelriemchen. Die vertikale Gliederung erfolgt durch runde Halbsäulen in
jeder Achse. Die Ziegelflächen liegen in einer Ebene. Horizontale Geschossbänder in
Betonoptik tragen gestalterisch die eben-so in Betonoptik gestalteten Säulen.

4. INNENWÄNDE / DECKEN
KELLER-/ TIEFGARAGE
Die Kellerwände werden aus 17,50/ 24,00 cm tragenden oder 11,50 cm nicht tragenden Kalksandsteinmauerwerk (gem. statischen Berechnungen) errichtet. Das Mauerwerk in den Kellerräumen erhält einen weißen Grundanstrich und die Wärmedämmung gegen unbeheizten Räumen laut dem Wärmeschutznachweis. Die Abstellraumwände und die Gemeinschaftsräume werden vorwiegend aus einem HolzlamellenTrennwand-System erstellt.

WOHNGESCHOSSMAUERWERK EG – DG
Zimmertrennwände werden aus Kalksandsteinmauerwerk bzw. in Stahlbeton in der
Dicke von 17,5/ 24,0 cm tragend, oder 11,5 cm nichtragend (gem. statischen Berechnungen) errichtet. Die kompletten Innenwände werden gemäß der Schallschutznorm
erstellt.

INNENWÄNDE TREPPENHAUS KG-DG
Das Treppenhaus vom Kellergeschoss bis zum Dachgeschoss wird aus Kalksandstein
errichtet, mit Gipsputz verputzt, tapeziert und weiß gestrichen. Aufzugsschacht ist in
Stahlbeton eingeplant.

GESCHOSSDECKEN
Geschossdecken KG – DG sowie Dachdecke in Stahlbeton kombiniert aus Halbfertigteil und Ortbeton 20,00 cm gem. statischen Berechnungen und Schallschutzanforderungen. Die notwendigen Dämmungen zum Keller/Tiefgarage und Erdreich, werden
gemäß Nachweis nach EnEV erstellt.

5. LOGGIEN UND DACHTERRASSEN
LOGGIEN- & DACHTERRASSENKONSTRUKTION
Die Wohnungen erhalten Loggien oder eine ebenerdige Terrasse. Des Weiteren verfügen die Dachgeschosse (Hochhaus) über Dachterrassen, die mit einem separaten
Notablauf ausgestattet werden. Die Entwässerung auf den Dachterrassen wird über
verzinkte Fallrohre in das interne Entwässerungsnetz abgeleitet. Die Dachterrassen
werden über gefällebildende Flächen unterhalb der Terrassenbeläge entwässert. Vor
der Terrassentür wird die Entwässerungsrinne eingebaut.

LOGGIEN- / TERRASSENBELAG
Die Loggien und Dachterrassen erhalten einen Plattenbelag aus Werkbetonstein, welche auf eine Unterkonstruktion gelegt werden und farblich zu dem Gesamtbild abgestimmt werden.

6. TREPPEN
Geschosstreppen, Treppenläufe und Podeste aus Betonfertigteilen, schalltechnisch
von den Treppenhauswänden und Hauptpodesten entkoppelt. Treppengeländer wird
als Metallkonstruktion mit Edelstahlhandlauf hergerichtet.

7. DACH UND DACHEINDECKUNG
Stahlbetondecke 20 cm und einer Wärmedämmung aus Hartschaumplatten i. M. 20
cm gem. Energieeinsparverordnung sowie KfW 55 (Gemäß aktueller EnEV), Warmdach, Flachdachabdichtung als einlagiges Kunststoff-Abdichtungs-System. Dachentwässerung Attika- bzw. Flachdacheinlauf, Entwässerung über Fallrohre, Notüberläufe.

Ausbau

1. FENSTER, FENSTERELEMENTE UND FENSTERTÜREN

 

Wohnungen Markenfenster (Schüco oder gleichwertig) und Fenstertüren: Kunststoff- fenster aus Faserverbundwerkstoff mit RAL-Gütezeichen, 3·fach EPDM-Lippendich- tung, Einhandbeschläge, innen weiß, außen Bronze, mit 3-fach·Wärmeschutzverglasung, Staketengeländern (H30-H80) und laut dem Wärmeschutz-, Schallschutznachweis.

Im Treppenhaus werden Kunststofffenster mit RAL-Gütezeichen, 3·fach EPDM-Lip- pendichtung, Einhandbeschläge, mit 3·fach Wärmeschutzverglasung verbaut.

2. SCREENS

Alle Fensterelemente zw. EG bis DG erhalten motorisch betriebene Screens.

3. TÜREN   

HAUSEINGANGSTÜREN

Hauseingangstürelement als Pfosten-Riegel-Glaskonstruktion, Aluminium, außen far- big innen weiß, mit Seitenteil. 3·Kammer·System, je eine Innen- und außenliegende Dichtung, lSO-Verbundsicherheitsglas, Türschloss mit Profilzylinder (Schließanlage), Türschließer, elektrischer Türöffner, Sprechanlage.

WOHNUNGSEINGANGSTÜREN

Schallhemmende Doppelfalztüren, Oberfläche in Schichtstoff, weiß, Profilzylinder und Sicherheitsgarnitur einschl. Spion, In Holzumfassungszargen mit elastischen Dämp- fungsprofilen. Türschloss mit Edelstahlsicherheitsbeschlag und Profilzylinder (Schließanlage).

Köhnlein WE-Türelemente; Schallschutzklasse 3 (Rw,P=42dB); Klimaklasse 3; Ober- fläche Türblatt u. Zarge: CPL Weißlack; Zarge: könosoft und mit eingebauter absenk- baren Bodendichtung

Sonderausführung:

Scherentriebschließer GEZE TS40000, EN 1-6, silberfarbig, inkl. Gestänge
ES1 Sicherheitsgarnitur, Knopf oval gekröpft, Edelstahl, mit Zylinderabdeckung. 
Türgarnitur oder gleichwertig.

ZIMMERTÜREN

Gefalzte Holztürblätter (Rohrenspantür), Oberfläche lackiert, weiß, in Holzumfas- sungszargen, weiß, mit elastischen Dämpfungsprofilen und LM-Drückergarnitur.

KELLERRAUMTÜREN KELLERUND GEMEINSCHAFTSRAUMTÜREN

Werden in Holzlamellenwänden aus Holzlamellen mit Querriegel erstellt. Türschlösser an den vorgesehenen Türen, wie z.B. in den Wohnungskeller werden mit Profilzylinder versehen. Nach Bedarf werden in Gemeinschaftstüren/ -bereichen Blindschlösser ein- gebaut.

TÜREN ZWISCHEN TREPPENHAUS UND KELLERFLUR, TIEFGARAGENSCHLEUSEN UND NAH- WÄRMERAUM

Stahltüren, feuerhemmend T30 RS, mit Eckzargen und Dämpfungsprofilen, Drücker- garnitur aus Kunststoff. Grundlage hierfür ist die Vorgabe des Brandschutzkonzeptes.

4. SCHLIEßANLAGE

Gleichschließende Zylinderschlösser für Wohnungen und Wohnungskeller sowie se- parate geleichschließende Zylinderschlösser für die Hauseingangstüren, Gemein- schaftsräume und Tiefgaragenzugang und Tiefgaragenzufahrt, Fahrrad- und Hausanschlussräume. Hier ist zu beachten, dass Türen, die als Fluchtweg dienen, nur schlösser erhalten, gemäß Brandschutzkonzept.

5. PUTZ-, MALERUND WANDFLIESEN

INNENWÄNDE & DECKEN WOHNUNGEN

Die Wände in den Wohnungen werden verputzt, gespachtelt mit glatten Malerflies ver- sehen und abschließend mit Dispersionsfarbe weiß gestrichen. Die Decken werden vollflächig in Q3 gespachtelt und mit weißer Dispersionsfarbe gestrichen.

INNENWÄNDE & DECKEN TREPPENHÄUSER

Die Wände in den Treppenhäusern werden in Qualitätsstufe Q2 verputzt, tapeziert und weiß gestrichen. Die Decken in den Treppenhäusern werden in Qualitätsstufe Q2 gespachtelt und weiß gestrichen.

INNENWÄNDE & DECKEN KELLER

Alle Decken und Wände der Kellerräume werden beigespachtelt und erhalten auf den Rohzustand einen weißen Grundanstrich. Die Wände und Decken, die laut dem Wärmeschutznachweis gedämmt werden sollen, bekommen die Deckendämmplatten z.B. Sto MW B2 oder gleichwertig und Dämmung mit Armierungsputz und Anstrich.

6. BODENUND WANDBELÄGE

Alle Wohnungen erhalten eine Fußbodenheizung (Wohn- und Nebenräume) und ei- nen schwimmenden Zementestrich entsprechend den Normen für Schall- und Wär- meschutz.

BODENBELAGSARBEITEN

Wohnräume – mit Ausnahme der Bäder, WCs, Hauswirtschaftsräume bzw. Abstell- räume, Flure und Küchen erhalten Dreischicht-Holzparkett in verschiedener Qualität.

BODENFLIESEN

Bäder und Gäste-WC erhalten Bodenfliesen 30 x 60 in farblicher Abstimmung mit den Wandfliesen. Hauswirtschafts- bzw. Abstellräume erhalten ebenfalls einen Flie- senbelag. (Gemäß Fliesenspiegel). Z.B. BELL’ITALIA SHADOW BLACK, R10 nach DIN 51130 oder gleichwertig

Im Treppenhaus vom KG bis zum DG sowie in den Aufzugskabinen werden Feinstein- zeugfliesen verlegt.

KELLERBESCHICHTUNG

Kellerräume erhalten lediglich eine Stahlbetonsohle mit Zementestrich auf Trennlage. Die komplette Fläche erhält zusätzlich eine Beton- bzw. Zementversiegelung.

WANDFLIESEN

Bäder, WC In den Bädern keramische Wandfliesen 30 x 60: ca. 1,20 m hoch gefliest, im Duschbereich ca. 2,10 m. (Gemäß Fliesenspiegel). Z.B. GEPADI OLYMP WEISS MATT oder gleichwertig.

 

Haustechnik

1. HEIZUNG/ LÜFTUNG/ SANITÄR

Die Deckendurchführungen werden mit Brandschutzmanschetten gesichert. Die Hausabflussleitungen werden über Kunststoffleitungen und Revisionsschächte an die öffentliche Regenwasserkanalisation angeschlossen.

Heizung
Die Wohnanlage wird durch ein Blockheizkraftwerk beheizt. Der Spitzenbedarf wird über einen zusätzlichen Gaskessel gedeckt. Die einzelnen Wohneinheiten werden durch Fußbodenheizung mit Wärme versorgt. Zusätzliche Einzelraumthermostate zur individuellen Bedienung der einzelnen Räume werden erstellt, mit Ausnahme des Flurs und des HWRs, diese werden automatisch durch die Verteilung der Heizungsstränge mitgeheizt. Ein zusätzlicher elektrischer Wand-Handtuchtrockner in den Bädern ist vorhanden, Lage gemäß Grundrissplanung. In den Penthäusern kann nachträglich (käuferseitig) ein Kamin eingeplant und eingebaut werden. Der Anschluss muss durch einen Fachmann erfolgen.

Hinweis: Der Kaminofen muss raumluftunabhängig und nach DiBT zugelassen sein.

Sanitär
Jede Wohneinheit besitzt eine Frischwasserkompaktstation, die für Warm- bzw. Kaltwasser sorgt. Diese Variante unterbindet die Entstehung von Legionellen. Kalt- und Warmwasserverteilerleitungen in den Wohnungen aus Mehrschichtverbundrohr. Berücksichtigung aller schallschutztechnischen Vorgaben beim Einbau von Rohren, Schächten und sonstigen Installationen. Die Hausabflussleitungen (Schmutzwasser) werden über Kunststoffleitungen und Revisionsschächte an die öffentliche Kanalisation angeschlossen.

Wasserzähler
Die abgenommene Wärmemenge für die Fußbodenheizung wird über elektronische Wärmemengenzähler erfasst. Die Kaltwasserabnahme wird über Kaltwasserzähler gemessen. Alle Zähler werden von dem Unternehmen ista Deutschland GmbH gestellt und gewartet. Hierfür wird für die Gemeinschaft ein Wartungsvertrag für fünf Jahre geschlossen.

Lüftung
Innenliegende Bäder und Gäste-WCs erhalten ein Einrohrentlüftungssystem mit Raumluftsteuerung (automatisch und manuell). Alle außenliegenden Räume werden mit eingebauten Fensterfalzbelüftungen ausgestattet.

2. SANITÄRAUSSTATTUNG

Die Bäder und Gäste-WCs werden im Bereich Keramikobjekte von dem Hersteller VIGOUR ausgestattet. Zum Einsatz kommt die Serie Derby.

Alle Angaben zu den Sanitärobjekten sind unter Vorbehalt, da die Vorgabe durch gleichwertige Varianten ausgetauscht werden können. Die verbaute Variante ist dem Verkaufsgrundriss zu entnehmen.

Waschmaschinenanschluss:
1 x Waschmaschinenanschluss mit Siphon gemäß Projektplanung in dem HWR.

Waschtisch (G-Bad / G-WC):
VIGOUR Derby, mit Überlauf aus Sanitärkeramik. Kleines rechteckiges Becken mit abgerundeten Ecken und Hahnlochbank. Abmessungen abhängig vom Wohnungstyp und Badezimmergröße:

  • VARIANTE 1: KBN: DE36P 365 x 300mm
  • VARIANTE 2: KBN: DE45 450 x 350 mm
  • VARIANTE 3: KBN: DE50 500 x 350 mm

Waschtisch (Bad):
VIGOUR Derby, mit Überlauf aus Sanitärkeramik. Kleines rechteckiges Becken mit abgerundeten Ecken und Hahnlochbank. Abmessungen abhängig vom Wohnungstyp und Badezimmergröße:

  • VARIANTE 1: KBN: DE60M 600 x 480 mm
  • VARIANTE 2: KBN: DE80M 800 x 480 mm
  • VARIANTE 3: KBN: DE100M 1000 x 480 mm
  • VARIANTE 4: KBN: DE120M 1200 x 480 mm

Badewanne:
VIGOUR Derby mit zwei Rückenschrägen; Ab- und Überlauf mittig. Abmessungen abhängig vom Wohnungstyp und Badezimmergröße:

  • VARIANTE 1: KBN: DE SM170 1700 x 750 mm
  • VARIANTE 2: KBN: DE MS180 1800 x 800 mm

Duschwanne:
Alle Varianten der Duschwannen werden verfliest, die Größe der Dusche ist den einzelnen Verkaufsgrundrissen zu entnehmen. Der Abfluss wird durch eine Duschrinne gegeben.

Gäste-WC:
VIGOUR Wand-WC-Sitz, ohne Spülrand. Farbe: Weiß, Abmessungen: 540 x 360 m Sanitärobjekte. KBN: DEWWCOS WC-Sitz KBN: DESIAS und Spültaster KBN: VIG-DON.

Armaturen:
Alle Armaturen werden vom Typ Talis S vom Hersteller Hans Grohe installiert

Waschtischarmatur:
Talis S Einhebel-Waschtischmischer mit Zugstangen-Ablaufgarnitur, Keramikmischsystem, Temperaturbegrenzung einstellbar

Brausethermostat Dusche:
Ecostat Comfort Brausethermostat Aufputz, Thermostatkartusche zur Regelung der Temperatur, Keramikventil 180°, Sicherheitssperre bei 40° C, Temperaturbegrenzung einstellbar, Ecostop-Taste begrenzt Wasserverbrauch auf 10 l/min, Rückflussverhinderer, Schalldämpfer, Bediengriffe aus Metall.

Wannenthermostat Badewanne:
Ecostat Comfort Wannenthermostat, Ab-/ Umstellventil, Thermostatkartusche zur Regelung der Temperatur, Sicherheitssperre bei 40° C, Temperaturbegrenzung einstellbar, Rückflussverhinderer, mit Schalldämpfer, Schmutzfangsieb, Bediengriffe aus Metall.

3. ELEKTROINSTALLATION ALLGEMEIN

Die Elektroinstallation wird entsprechend den geltenden VDE und DIN-Vorschriften, sowie den technischen Anschlussbedingungen (TAB) ausgeführt. Die Stromversorgung erfolgt über die zentralen Hausanschlussräume in die Unterverteilungen der einzelnen Wohnungen. Alle Wohnungs- und Allgemeinzähler befinden sich in den jeweiligen Hausanschlussräumen, wo auch der Überspannungsschutz (Grob- und Mittelschutz) eingebaut ist. Jede Wohneinheit bekommt eine Unterverteilung im Hauswirtschaftsraum installiert, hier wird die komplette Starkstromversorgung mit allen Sicherungen und FI-Schaltern untergebracht. Die Absicherung der einzelnen Kellerräume befindet sich in den entsprechenden Zählerschranken im KG. Als Schalterprogramm ist das Fabrikat Busch-Jäger SI alpinweiß glänzend für alle Einbauteile einschl. Raumthermostate unter Putz vorgesehen. Hier können auch gleichwertige Installationsmodule in Verwendung kommen. Die Schaltung der Allgemeinbeleuchtung innerhalb der Häuser und der Tiefgarage, sowie der Außenbeleuchtung erfolgt über Taster-Schaltungen oder Präsenzmelder. In den einzelnen Wohnungen erfolgt der Einbau der Beleuchtungskörper nutzerseitig. Jedes Haus erhält eine eigene Klingel- und Sprechanlage im Hauseingangsbereich. In der Wohnung (Flur/Diele) wird ein Sprech- & Haustelefon mit Türöffner-Funktion installiert.

4. ELEKTROAUSSTATTUNG IN DEN WOHNUNGEN

Alle Angaben zu den Elektroinstallationen sind unter Vorbehalt zu betrachten, da sich bei der Ausführungsplanung noch Details und Ausführung ändern können.

Küchennische

  • 3 x Doppel-Steckdosen Allgemein
  • 1 x Beleuchtungsanschlüsse
  • 1 x Anschluss für Kühl- bzw. Gefriergerät
  • 1 x Anschluss für Dunstabzugshaube
  • 1 x separat geschalteter Anschluss für die Herd-Backofenkombination

Wohnzimmer

  • 4 x Steckdosen Allgemein
  • 2 x Beleuchtungsanschlüsse
  • 1 x Telefon-/Datenanschluss (luK)
  • 1 x Steckdose für Telefon/Daten
  • 2 x Radio-/ TV-/ Datenanschluss (RuK)
  • 6 x Steckdosen für Radio/ TV/ Daten

Schlaf-/ Kinder- und Arbeitszimmer

  • 4 x Steckdosen Allgemein
  • 1 x Beleuchtungsanschlüsse
  • 1 x Telefon-/Datenanschluss (luK)
  • 1 x Steckdose für Telefon/Daten
  • 1 x Radio-/ TV-/ Datenanschluss (RuK)
  • 3 x Steckdosen für Radio/ TV/ Daten

Flur

  • 1 x Steckdosen Allgemein
  • 2 x Beleuchtungsanschlüsse
  • 1 x Telefon-/Datenanschluss (luK)
  • 1 x Steckdose für Telefon/Daten

Badezimmer

  • 2 x Steckdosen Allgemein
  • 2 x Beleuchtungsanschlüsse
  • 1 x Anschluss für Lüfter bei Bad / G-Bad und HWR ohne Fenster

Gäste-Bad

  • 1 x Steckdosen Allgemein
  • 1 x Beleuchtungsanschlüsse
  • 1 x Anschluss für Lüfter bei Bad / G-Bad und HWR ohne Fenster

Hauswirtschaftsraum

  • 1 x Steckdosen Allgemein
  • 1 x Beleuchtungsanschlüsse
  • 2 x Anschlüsse für Waschmaschine & Trockner
  • 1 x Anschluss für Lüfter bei Bad / G-Bad und HWR ohne Fenster
5. SONSTIGE ELEKTROAUSSTATTUNG

Rauchmelder
Alle Rauchmelder werden von dem Unternehmen ista Deutschland GmbH gestellt und gewartet. Hierfür wird für die Gemeinschaft ein Wartungsvertrag für fünf Jahre geschlossen.

Raumthermostate
Die Raumthermostate werden in den erforderlichen Räumen im Bereich der Schalter installiert.

Kellerräume & Kellerbereich
Jeder zur Wohnung zugehörige Kellerraum oder Kellerräume erhält eine Beleuchtung, Lichtschalter und Steckdose. Im Kellerbereich werden Korbleuchten installiert. In den Kellerfluren und Tiefgaragenschleusen erhalten diese eine Schaltung mit Bewegungsmelder. In den Gemeinschaftsräumen Deckenleuchte und Ausschalter und je 1 Steckdose. Die gesamte elektrische Installation im Keller-/Tiefgaragengeschoss erfolgt als Aufputz-Installation.

Treppenhäuser
Flurbereiche erhalten Beleuchtung mit Wechselschalter.

Tiefgarage
Die Beleuchtung wird durch Langfeldleuchten sichergestellt, diese werden durch Bewegungsmelder mit Zeitschalter bedient. Zudem ist eine Notbeleuchtung vorhanden. Die Garagenanlage wird natürlich belüftet.

Kabelanschluss
Der Kabelanschluss wird von dem Unternehmen Vodafone GmbH gestellt. Hierfür wird für die Gemeinschaft ein Kabelanschlussvertrag für 3 Jahre geschlossen.

6. AUFZUGSANLAGE

Alle Häuser, mit Ausnahme von Haus Nr. 5 (37 B), 6 (37 C) und 9 (37 F) erhalten Seilaufzüge vom Keller- bzw. Erdgeschoss bis in die obersten Wohngeschosse. Aufzugsschacht wird als 30 cm Mauerwerkswand hergestellt, die Aufzugskabine ist beleuchtet, Wandfelder sind aus kunststoffbeschichtetem Stahlblech, Rückwand erhält einen Spiegel. Bedienungsfeld, Handlauf, aus Edelstahl, Kabinenboden wird gefliest. Antrieb und Aufzugssteuerung im Schacht.

Sonstiges

1. WÄRMESCHUTZ

Nach Energieeinsparverordnung (EnEV) Die rechnerischen Anforderungen an ein Energieeffizienzhaus KfW 55 werden erfüllt.

2. AUßENANLAGEN

Hauszugangswege aus Betonrechteckpflaster 20/10/8 cm, anthrazit, mit Fase. Frei- flächen mit Rasen und Pflanzungen bzw. laut dem Bebauungsplan. Die Zufahrt bis zur Tiefgaragenrampe wird gepflastert.

3. MÜLLENTSORGUNG

Für die städtische Müllabfuhr ist das Grundstück von der Hildesheimer Straße aus erreichbar. Der zentrale Müllsammelplatz befindet sich an der südlichen Gebäudeecke von H22, direkt neben der TG-Zufahrt. Die Müllräume sind zentral unter Haus 22 vor- behaltlich der Abstimmung mit den Fachplanungen angeordnet.

Gemäß der Vorgaben Stadt Hannover sind Müllbehälter in ausreichender Anzahl vor- gesehen.

4. KELLERRÄUME

Gemäß Aufteilungsplan erhält Jede Wohnung einen abschließbaren Kellerraum. Trennwände und Türen aus Holzlamellen. Türschloss mit Profilzylinder. Einzelne Ab- stellräume und Funktionsräume werden mit massiven Trennwänden und Türen mit Hartplattendeck versehen.

5. TIEFGARAGE

Die Tiefgarage ist über eine beheizte Rampenanlage einer gleichzeitig Ein- bzw. Aus- fahrt erschlossen. Der Betonboden der Tiefgarage erhält zusätzlich eine Beton- bzw. Zementversiegelung OS 8 bzw. nach Anforderung des Planers. Die Wände werden weiß gestrichen und mit farbiger Stellplatz Markierung versehen. Der Brandschutz er- folgt gemäß feuerschutzrechtlichen und behördlichen Vorgaben. Die Garagenanlage wird natürlich belüftet.

6. FOYERS

Wohnen: Die Foyers in den Häusern erhalten eine Briefkastenanlage.

Gewerbe: Grundausstattung ohne Mieterausbau.

Auflistung Gemeinschaftsräume

Fahrradstellplätze:

Im Untergeschoss unter den jeweiligen Gebäudeteilen befinden sich die Fahr- radräume mit insgesamt ca. 161 Fahrradstellplätzen. Weitere min. 176 Fahrrad- stellplätze sind oberirdisch im Bereich der Gebäudezugänge und in den Außen- anlagen integriert vorgesehen. Für ca. 10% der Stell-plätze wird eine elektrische Lademöglichkeit vorgehalten.

Allgemeine Hinweise zur Baubeschreibung

Jeder Käufer erhält einen Bemusterungs- und Abstimmungstermin mit dem Objektbe- treuer des Auftraggebers über 120 Minuten, in welchem die in der Baubeschreibung genannten Ausstattungen besprochen und abgestimmt werden. Die Wahl der Ausstat- tung hat der Käufer innerhalb von sieben Tagen schriftlich zu bestätigen. Hierzu wird ein Standardformular des Bauträgers verwendet.

Es wird darauf hingewiesen, dass unterhalb der Decken und an den Wänden von Kel- lerräumen sowie in der Tiefgarage gegebenenfalls Ver- und Entsorgungsrohre bzw. Leitungen verlegt werden. Diese sind in den Zeichnungen des Kaufvertrages noch nicht eingeplant, sodass hier Größenverschiebungen entstehen können.

Maßgeblich für die Bauausführung ist die notarielle Baubeschreibung, die dem Kauf- vertrag zu Grunde liegt. Änderungen in der Bauausführung sind zulässig. Sie dürfen jedoch den technischen Gebrauchswert nicht wesentlich mindern. Zulässig sind auch Änderungen aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Forderungen. Insbesondere be- steht die Möglichkeit, dass sich die Planung der Außenanlagen noch ändert.

Durch die Verwendung von Kalksandsteinplanelementen und einlagig aufgetragenem Gipsputz können sich feine Haarrisse vorwiegend in den Steinfugen ausbilden, die selbst bei sorgfältigster Verarbeitung nicht zu vermelden sind. Diese stellen in Bezug auf die Abnahme und die Nacharbeit keinen Mangel dar.

Für jeden weiteren Abstimmungstermin mit dem Objektbetreuer entstehen Kosten von 95.- € netto pro Stunde.

Über die Optionen der Baubeschreibung hinausgehende individuelle Ausstattungs- wünsche sowie Grundrissänderungen (beides im Folgenden „Sonderwünsche“ ge- nannt) sind nur unter Zustimmung des Bauträgers möglich. Sie bedürfen der individu- ellen Vereinbarung zwischen Käufer und Bauträger, die neben der technischen Spe- zifikation den Mehrpreis sowie eine eventuell erforderliche Verlängerung der Fertig- stellungsfrist regelt. Der Bauträger kann im Hinblick auf den Baufortschritt, den Bau- ablauf oder sonstigen Gründen Sonderwünsche ablehnen.

Wünscht der Käufer die Ausführung eines Sonderwunsches, so wird eine vorläufige Planung erstellt, welche dem Bauträger ermöglicht, Kosten zu ermitteln und dem Käu- fer ein Angebot zu erstellen.

Der Käufer hat die Kosten für die Vorplanung und Angebotserstellung auch dann zu übernehmen, wenn er sich nach Angebotsvorlage gegen die Durchführung entschei- det. Die Kosten für jeden Planungsstand von Architekten, Fachplanern und Objektbe- treuer betragen jeweils 95.- € netto pro Bearbeitungsstunde.

Vor der Ausführung von Sonderwünschen kann der Bauträger eine Finanzierungsbe- stätigung hierfür verlangen. Die Aufpreise für Sonderwünsche und Sonderausstattung sind vom Käufer gemäß gesonderter Zahlungsvereinbarung bei Rechnungsstellung seitens des Leistungsausführenden zu bezahlen. Diese sind somit separat von dem Kaufpreis zu entrichten.

Der Käufer ist angehalten, sechs Wochen nach dem Bemusterungs- und Abstim- mungstermin eine Küchenplanung inklusive vermassten Angaben zu Trinkwasseran- schlüssen, Abwasseranschlüssen und Elektroinstallationen vorzulegen. Je nach Bau- ablauf/Vertragsabschluss kann diese Frist verkürzt werden oder entfallen.

Wohnfläche

Abweichungen der Wohn- und Nutzflächen von den nach der Wohnflächenverordnung ermittelten Flächengrößen sind nur finanziell auszugleichen, wenn sie nicht durch Sonderwünsche des Käufers veranlasst sind und nur, wenn sie 2% der Gesamtwohn- fläche übersteigen. Insofern wird die unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minder- fläche geänderte Flächengröße als Sollbeschaffenheit vereinbart. Bei Größenabwei- chungen zum Vorteil des Käufers ist der Verkäufer nicht berechtigt, einen höheren Kaufpreis zu verlangen.

Mängelregelung

Bauleistungen unterliegen einer Gewährleistung von 5 Jahren ab Abnahme. Hiervon ausgenommen sind bewegliche Bauteile, die einer verkürzten Gewährleistungsfrist von 2 Jahren unterliegen. Leuchtmittel und elastische Fugen sind von der Gewährleis- tung ausgeschlossen. Bei Ablehnung von einzelnen Wartungsverträgen durch die Wohnungseigentumsgemeinschaft können Gewährleistungszeiten zusätzlich verkürzt sein.

Bei verputzten Innenwänden sowie generell bei Fugen gleicher oder unterschiedlicher Materialien kann es aufgrund des nicht vermeidbaren Setzungsverhaltens des Hauses oder dem Kriech- und Trocknungsverhalten von Materialien zu Haarrissen kommen. Bei Auftreten von Haarrissen kleiner als 0,2 mm handelt es sich nicht um einen Man- gel, sondern um eine hinzunehmende Unregelmäßigkeit. Hierbei sind insbesondere inbegriffen abgehängte Gipskartondecken, Anschlüsse zwischen Gipskartonwänden und Massivdecken sowie Fugen von Stahlbetondeckenplatten.

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