Hier finden Sie die ausführliche Baubeschreibung
Erschließung des Objektes
Das moderne Wohnquartier kann über die Hildesheimer Str. befahren werden. Eine Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt ebenso über die Hildesheimer Str. Auf dem ca. 14.915,00 m² großen Arial entsteht eine 5- bis 11-geschossige Bauweise mit folgenden Flächen: Wohneinheiten 3.814 m² Wohnfläche
Die Häuser bekommen folgende Bezeichnung:
H60, H70 und H80
Jeder Wohnung steht ein Kellerraum zur Verfügung. Ein PKW-Stellplatz in der Tiefgarage kann gesondert erworben werden. Alle Hauseingänge können zusätzlich über die angelegenen Gemeinschaftswege erreicht werden.
Entwässerung und Hausanschlüsse
Die Hauptentwässerung für Schmutz- und Regenwasser erfolgt in das öffentliche Entwässerungsnetz. Revisionsschächte und Entwässerungsleitungen werden gem. den Vorgaben der Entwässerungsplanung erstellt. Auf dem nördlich angelegtenParkplatz wird unterirdisch eine Regenwasserrigole installiert.
Rohbau
1. ALLGEMEIN
Die Bauausführung erfolgt gem. den Nachweisen aus der geprüften statischen
Berechnung.
2. GRÜNDUNG
Stahlbetonfundamente und Stahlbetonsohlplatte auf 5 cm Unterbeton als
Sauberkeitsschicht. Fundamenterder entsprechend den Richtlinien des
Versorgungsträgers. Dämmung unter der Bodenplatte laut dem
Wärmeschutznachweis.
3. AUßENWÄNDE / FASSADE
AUßENWÄNDE KELLER- / TIEFGARAGE
Stahlbetonwände ca. 30,00 cm ausgeführt als wasserdichte „Weiße Wanne“ bzw. gem. statischem Nachweis. Zum Einsatz kommen Kunststofffenster mit Isolierverglasung für Tageslicht sowie offene Lichtschächte in der Tiefgarage, die der natürlichen belüftung dienen.
AUßENWÄNDE OG – DG
Die Außenwände sind in Massivbauweise vorgesehen.
FASSADE
H60 bis H80
WDVS-Riemchenfassade:
Die hinteren 3 Punkthäuser erhalten eine WDVS-Fassade belegt mit grünglasierten Ziegel-Riemchen. Die vertikale Gliederung erfolgt durch runde Halbsäulen in jeder Achse. Die Klinker-Riemchenflächen liegen in einer Ebene, die in Betonoptik gestalteteten horizontalen Geschossbänder sowie Säulen tragen gestalterisch bei.
4. INNENWÄNDE / DECKEN
KELLER-/ TIEFGARAGE
Die Kellerwände werden aus 17,50 / 24,00 cm tragenden oder 11,50 cm nichttragenden Kalksandsteinmauerwerk (gem. statischen Berechnungen) errichtet. Das Mauerwerk in den Kellerräumen erhält einen weißen Grundanstrich und die Wärmedämmung gegen unbeheizten Räumen laut dem Wärmeschutznachweis. Die Abstellraumwände und die Gemeinschaftsräume werden vorwiegen aus einem Holzlamellen-Trennwand-System erstellt.
WOHNGESCHOSSMAUERWERK EG – DG
Zimmertrennwände werden aus Kalksandsteinmauerwerk werden in der Dicke von 17,50 / 24,0 cm tragend oder 11,50 cm nichttragend (gem. statischen Berechnungen) bzw. in Stahlbeton errichtet. Die kompletten Innenwände werden gem. der Schallschutznorm erstellt.
INNENWÄNDE TREPPENHAUS KG – DG
Das Treppenhaus vom Kellergeschoss bis zum Dachgeschoss wird als Massivbauweise errichtet, mit Gipsputz verputzt, tapeziert und weiß gestrichen. Aufzugsschacht ist in Stahlbeton eingeplant.
GESCHOSSDECKEN
Geschossdecken EG – DG sowie Dachdecke in Stahlbeton kombiniert aus Halbfertigteil und Ortbeton gem. statischen Berechnungen und Schallschutzanforderungen. Die notwendigen Dämmungen zum Keller/Tiefgarage und Erdreich, werden gem. Nachweis nach GEG erstellt.
5. LOGGIEN UND DACHTERRASSEN
LOGGIEN UND DACHTERRASSENKONSTRUKTION
Die Wohnungen erhalten Loggien oder eine ebenerdige Terrasse. Des Weiteren verfügen die Dachgeschosse (Hochhaus) über Dachterrassen, die mit einem seperaten Notablauf ausgestattet werden. Die Entwässerung auf den Dachterrassen wird über verzinkte Fallrohre in das interne Entwässerungsnetz abgleitet. Die Dachterrassen werden über gefällebildende Flächen unterhalb der Terrassenbeläge entwässert. Vor der Terrassentür wird die Entwässerungsrinne eingebaut.
LOGGIEN-/ TERRASSENBELAG
Die Loggien und Dachterrassen erhalten einen Plattenbelag aus Werkbetonstein, welche auf eine Unterkonstruktion gelegt und farblich zu dem Gesamtbild abgestimmt werden.
6. TREPPEN
Geschosstreppen, Treppenläufe und Podeste aus Betonfertigteilen, schalltechnisch von den Treppenhauswänden und Hauptpodesten entkoppelt. Treppengeländer wird als Staketengeländer aus Stahl mit einem Handlauf aus Holz hergerichtet
7. DACH UND DACHEINDECKUNG
Stahlbetondecke 20 cm und einer Wärmedämmung aus Hartschaumplatten i.M. 20cm gem. GEG woei KfW 55 (gem. aktueller GEG), Wärmedach, Flachdachabdichtung als einlagiges Kunststoff-Abdichtungs-System. Dachentwässerung Attika- bzw. Flachdacheinlauf, Entwässerung über Fallrohre, Notüberläufe.
Ausbau
1. FENSTER, FENSTERELEMENTE UND FENSTERTÜREN
Wohnungen Markenfenster (Schüco oder gleichwertig) und Fenstertüren: Kunststofffenster aus Faserverbundwerkstoff mit RAL-Gütezeichen, 3·fach EPDM-Lippendichtung, Einhandbeschläge, innen weiß, außen Bronze, mit 3-fach·Wärmeschutzverglasung, Staketengeländern (H30-H80) und laut dem Wärmeschutz-, Schallschutznachweis.
Im Treppenhaus werden Kunststofffenster mit RAL-Gütezeichen, 3·fach EPDM-Lippendichtung, Einhandbeschläge, mit 3·fach Wärmeschutzverglasung verbaut.
2. SCREENS
Alle Fensterelemente zw. EG bis DG erhalten motorisch betriebene Screens.
3. TÜREN
HAUSEINGANGSTÜREN
Einflüglige Aluminiumglastür mit Seitenteil, Paneel geschlossen, flügelüberdeckt als Pfosten-Riegel-Konstruktion, außen foliert und innen weiß, von Schüco oder gleichwertig. 3·Kammer·System, je eine innen- und außenliegende Dichtung, ISOVerbundsicherheitsglas, Türschloss mit Profilzylinder (Schließanlage), Türschließer, elektrischer Türöffner, Sprechanlage.
WOHNUNGSEINGANGSTÜREN
Schallhemmende Doppelfalztüren, Drehflügel, einflüglig mit Öffnungsrichtung nach innen, in Holzumfassungszarge 2-schalig. Profilzylinder und Sicherheitsgarnitur einschl. Spion.
ZIMMERTÜREN
Gefalzte Holztürblätter (Röhrenspantür), Oberfläche lackiert, weiß, in Holzumfassungszargen, weiß, mit elastischem Dämpfungsprofilen um LMDrückergarnitur.
KELLERRAUMTÜREN KELLER- UND GEMEINSCHAFTSRAUMTÜREN
Werden in Holzlamellenwänden aus Holzlamellen mit Querriegel erstellt. Türschlösser an den vorgesehenen Türen, wie z.B. in den Wohnungskeller werden mit Profilzylinder versehen. Nach Bedarf werden in Gemeinschaftstüren/ -bereichen Blindschlösser eingebaut.
TÜREN ZWISCHEN TREPPENHAUS UND KELLER, FLUR, TIEFGARAGENSCHLEUSEN UND NAHWÄRMERAUM
Stahltüren, feuerhemmend T30 RS, mit Eckzargen und Dämpfungsprofilen, Drückergarnitur aus Kunststoff. Grundlage hierfür ist die Vorgabe des Brandschutzkonzept.
4. SCHLIEßANLAGE
Gleichschließende Zylinderschlösser für Wohnungen und Wohnungskeller sowie seperate gleichschließende Zylinderschlösser für die Hauseingangstüren, Gemeinschaftsräume und Tiefgaragenzugang und Tiefgaragenzufahrt, Fahrrad- und Hausanschlussräume. Hier ist zu beachten, dass Türen, die als Fluchtweg dienen, nur Blindschlösser erhalten, gemäß Brandschutzkonzept.
5. PUTZ-, MALER- UND WANDFLIESEN
INNENWÄNDE & DECKEN WOHNUNGEN
Die Wände in den Wohnungen werden verputzt, gespachtelt und mit glatten Malerflies versehen und abschließend mit Dispersionsfarbe weiß gestrichen. Die Decken werden vollflächig in Q3 gespachtelt und mit weißer Dispersionsfarbe gestrichen.
INNENWÄNDE & DECKEN TREPPENHÄUSER
Die Wände in den Treppenhäusern werden in Qualitätsstufe Q2 verputzt, tapeziert und weiß gestrichen. Die Decken in den Treppenhäusern werden in Qualitätsstufe Q2 gespachtelt und weiß gestrichen.
INNENWÄNDE & DECKEN KELLER
Alle Decken und Wände der Kellerräume werden beigespachtelt und erhalten auf den Rohzustand einen weißen Grundanstrich. Die Wände und Decken, laut dem Wärmeschutznachweis gedämmt werden sollen, bekommen die Deckendämmplatten z.B. Sto MW 82 oder gleichwertig und Dämmung mit Armierungsputz und Anstrich.
6. BODEN- UND WANDBELÄGE
Alle Wohnungen erhalten eine Fußbodenheizung (Wohn- und Nebenräume) und einen schwimmenden Zementestrich entsprechen den Normen für Schall- und Wärmeschutz.
BODENBELAGSARBEITEN
Wohnräume- mit Ausnahme der Bäder, WCs, Hauswirtschaftsräume bzw. Abstellräume, Flure und Küchen erhalten Dreichschicht-Holzparkett in verschiedener Qualität.
BODENFLIESEN
Bäder und Gäste-WC erhalten Bodenfliesen 30x60 in farblicher Abstimmung mit den Wandfliesen. Hauswirtschafts- bzw. Abstellräume erhalten ebenfalls einen Fliesenbelag (gem. Fliesenspiegel), z.B. Mirage Norr 2.0 Melk, RR04, R10 nach DIN 51130 oder gleichwertig. Im Treppenhaus vom KG bis zum DG sowie in den Aufzugskabinen werden Feinsteinzeugfliesen verlegt.
KELLERBESCHICHTUNG
Kellerräume erhalten lediglich eine Stahlbetonsohle. Die komplette Fläche erhält zusätzlich eine Beton- bzw. Zementversiegelung.
WANDFLIESEN
In den Bädern, WCs keramische Wandfliesen 6,5x20: ca 1,20 m hoch gefliest, im Duschbereich ca. 2,10 m (gem. Fliesenspiegel), z.B. Equipe Grün oder gleichwertig.
Haustechnik
1. HEIZUNG/ LÜFUNG/ SANITÄR
Die Deckendurchführungen werden mit Brandschutzmanschetten gesichert. Die Hausabflussleitungen werden über Kunststoffleitungen und Revisionsschächte an die öffentliche Regenwasserkanalisation angeschlossen.
HEIZUNG
Die Wohnanlage wird durch ein Blockheizkraftwerk beheizt. Der Spitzenbedarf wird über einen zusätzlichen Gaskessel gedeckt. Die einzelnen Wohneinheiten werden durch Fußbodenheizung mit Wärme versorgt.
Zusätzliche Einzelraumthermostate zur individuellen edienung der einzelnen Räume werden erstellt, mit Ausnahme des Flurs und des HWRs, diese werden automatisch durch die Verteilung der Heizungsstränge mitgeheizt. Ein zusätzlicher elektrischer Wand-Handtuchtrockner in den Bädern ist vorhanden, Lage gem. Grundrissplanung.
SANITÄR
Jede Wohneinheit besitzt eine Frischwasserkompaktstation, die für Warm- bzw. Kaltwasser sorgt. Diese Variante unterbindet die Entstehung von Legionellen. Kaltund Warmwasserverteilerleitungen in den Wohnungen aus Mehrschichtverbundrohr. Berrücksichtigung aller schallschutztechnischen Vorgaben beim Einbau von Rohren, Schächten und sonstigen Installationen. Die Hausabflussleitungen (Schmutzwasser) werden über Kunststoffleitungen und Revisionsschächte an die öffentliche Kanalisation angeschlossen.
WASSERZÄHLER
Die abgenommene Wärmemenge für die Fußbodenheizung wird über elektrische Wärmemengenzähler erfasst. Die Kaltwasserabnahme wird über Kaltwasserzähler gemessen. Alle Zähler werden von den Kommunalwerken gestellt und gewartet. Hierfür wird für Gemeinschaft ein Wartungsvertrag für fünf Jahre geschlossen.
LÜFTUNG
Innenliegende Bäder und WCs erhalten ein Einrohrlüftungssystem mit Raumluftsteuerung (automatisch und manuell). Alle außenliegenden Räume werden mit eingebauten Fensterfalzbelüftung ausgestattet bzw. nach dem Lüftungskonzept mit Schallschutznachweis.
2. SANITÄRAUSSTATTUNG
Die Bäder und Gäste-WCs werden im Bereich Keramikobjekte von dem Hersteller VIGOUR oder gleichwertig ausgestattet.
Alle Angaben zu den Sanitärobjekten sind unter Vorbehalt, da die Vorgabe durch gleichwertige Varianten ausgetauscht werden können. Die verbaute Variante ist dem Verkaufsgrundriss zu entnehmen.
WASCHMASCHINENANSCHLUSS
1 x Waschmaschinenanschluss mit Siphon gem. Projektplanung in dem HWR.
WASCHTISCH (G-BAD / G-WC)
VIGOUR Derby oder gleichwertig, mit Überlauf aus Sanitärkeramik. Kleines rechteckiges Becken mit abgerundeten Ecken und Hahnlochbank. Abmessungen abhängig vom Wohnungstyp und Badezimmergröße:
VARIANTE 1 KBN: DE36P 365 x 300 mm
VARIANTE 2 KBN: DE45 450 x 350 mm
VARIANTE 3 KBN: DE50 500 x 350 mm
WASCHTISCH (BAD)
VIGOUR Derby oder gleichwertig, mit Überlauf aus Sanitärkeramik. Kleines rechteckiges Becken mit abgerundeten Ecken und Hahnlochkan. Abmessungen abhängig vom Wohnungstyp und Badezimmergröße:
VARIANTE 1 KBN: DE60M 600 x 480 mm
VARIANTE 2 KBN: DE80M 800 x 480 mm
VARIANTE 3 KBN: DE100M 1000 x 480 mm
VARIANTE 4 KBN: DE120M 1200 x 480 mm
DUSCHWANNE
Die Duschen werden verfliest, die Größe der Dusche ist den einzelnen Verkaufsgrundrissen zu entnehmen. Der Abfluss wird durch eine Duschrinne gegeben.
WC
VIGOUR Wand-WC-Sitz, ohne Spülrand. Farbe: weiß, Abmessungen: 540 x 360 mm.
Sanitärobjekte: KBN: DEWWCOS WC-Sitz KBN: DESIAS und Spültaster KBN: VIGDON, oder gleichwertig.
ARMATUREN
Alle Armaturen werden von dem Typ Talis S vom Hersteller Hans Grohe istalliert, oder gleichwertig.
BRAUSETHERMOSTAT DUSCHE
Ecostat Comfort Brausethermostat Aufputz, Thermostatkartusche zur Regelung der Temperatur, Keamikventil 180°, Sicherheitssperre bei 40°C, Temperaturbegrenzung einstellbar, Ecostop-Taste begrenzt Wasserverbrauch auf 10 l/min, Rückflussverhinderer, Schalldämpfer, Bediengriffe aus Metall.
3. ELEKTROINSTALLATION ALLGEMEIN
Die Elektroinstallation wird entsprechend den geltenden VDE und DIN-Vorschriften, sowie den technischen Anschlussbedingungen, (TAB) ausgeführt. Die Ausnahme bilden die Abstände bei den Waschmaschinen/Trocknern in den Hauswirtschaftsräumen, diese weichen von den VDE-Vorschriften ab. Die Waschmaschinen/Trockner können alternativ in den Küchenbereichen eingeplant werden. Die Stromversorgung erfolgt über die zentralen Hausanschlussräume in die Unterverteilungen der einzelnen Wohnungen. Alle Wohnungs- und Allgemeinzähler befinden sich in den jeweiligen Hausanschlussräumen, wo auch der Überspannungsschutz, (Grob- und Mittelschutz) eingebaut ist. Jede Wohneinheit bekommt eine Unterverteilung im Hauswirtschaftsraum installiert, hier wird die Kompl. Starkstromversorgung mit allen Sicherungen und FI-Schaltern untergebracht. Die Absicherung der einzelnen Kellerräume befindet sich in den entsprechenden Zählerschränken im KG. Als Schalterprogramm ist das Fabrikat JUNG in weiß für alle Einbauteile einschl. Raumthermostate unter Putz vorgesehen, hier können auch gleichwertige Installationsmodule in Verwendung kommen. Die Schlatung der Allgemeinbeleuchtung innerhalb der Häuser und der Tiefgarage, sowie der Außenbeleuchtung erfolgt über Taster-Schaltungen oder Präsenzmelder. In den einzelnen Wohnungen erfolgt der Einbau der Beuleuchtungskörper nutzerseitig. Jedes Haus erhält eine eigene Klingel- und Sprechanalge im Hauseingangsbereich. In der Wohnung, (Flur/Diele) wird eine Sprech- & Haustelefon mit Türöffner-Funktion installiert bzw. Videogegensprechanlage in den frei finanzierten Wohnungen, Sprechanlagen in den geförderten Wohnungen.
4. ELEKTROAUSSTATTUNG IN DEN WOHNUNGEN
Alle Angaben zu den Elektr.-Instal. sind unter Vorbehalt zu betrachten, da sich bei der Ausführungsplanung noch Details und Ausführung ändern können.
KÜCHENNISCHE
3 x Doppel-Steckdosen Allgemein
1 x Beleuchtungsanschlüsse
1 x Anschluss für Kühl-bzw. Gefriergerät
1 x Anschluss für Dunstabzugshaube
1 x separat geschalteter Anschluss für die Herd-Backofenkombination
WOHNZIMMER
4 x Steckdosen Allgemein
2 x Beleuchtungsanschlüsse
1 x Telefon-/Datenanschluss (luK)
1 x Steckdose für Telefon/Daten
2 x Radio-/ TV-/ Datenanschluss (RuK)
6 x Steckdosen für Radio/ TV/ Daten
SCHLAF-/ KINDER- UND ARBEITSZIMMER
4 x Steckdosen Allgemein
1 x Beleuchtungsanschlüsse
1 x Telefon-/Datenanschluss (luK)
1 x Steckdose für Telefon/Daten
1 x Radio-/ TV-/ Datenanschluss (RuK)
3 x Steckdosen für Radio/ TV/ Daten
FLUR
1 x Steckdosen Allgemein
2 x Beleuchtungsanschlüsse
1 x Telefon-/Datenanschluss (luK)
1 x Steckdose für Telefon/Daten
BADEZIMMER
2 x Steckdosen Allgemein
2 x Beleuchtungsanschlüsse
1 x Anschluss für Lüfter bei Bad / G-Bad und HWR ohne Fenster
GÄSTE-BAD
1 x Steckdosen Allgemein
1 x Beleuchtungsanschlüsse
1 x Anschluss für Lüfter bei Bad / G-Bad und HWR ohne Fenster
HAUSWIRTSCHAFTSRAUM
1 x Steckdosen Allgemein
1 x Beleuchtungsanschlüsse
2 x Anschlüsse für Waschmaschine & Trockner
1 x Anschluss für Lüfter bei Bad / G-Bad und HWR ohne Fenster
5. SONSTIGE ELEKTROAUSSTATTUNG
RAUCHMELDER
Alle Rauchmelder werden von dem Unternehmen ista Deutschland GmbH gestellt und gewartet. Hierfür wird für die Gemeinschaft ein Wartungsvertrag für fünf Jahre geschlossen.
RAUMTHERMOSTATE
Die Raumthermostate werden in den erforderlichen Räumen im Bereich der Schalter installiert.
KELLERRÄUME & KELLERBEREICHE
Jeder zur Wohnung zugehörige Kellerraum oder Kellerräume erhält eine Beleuchtung, Lichtschalter und Steckdose. Im Kellerbereich werden LED-Korbleuchten installiert. Die Kellerflure und Tiefgaragenschleusen erhalten eine Schaltung mit Bewegungsmelder. In den Gemeinschaftsräumen, Deckenleuchte und Ausschalter je 1 Steckdose. Die gesamte Elektrische Installation im Keller- /Tiefgaragengeschoss erfolgt als Aufputz-Installation.
TREPPENHÄUSER
Flurbereiche erhalten LED-Beleuchtung mit Wechselschalter.
TIEFGARAGE
Die LED-Beleuchtung wird durch Langfeldleuchten sichergestellt, diese werden durch Bewegungsmelder mit Zeitschalter bedient. Zudem ist eine Notbeleuchtung vorhanden. Die Garagenanlage wird natürlich belüftet.
KABELANSCHLUSS
Für den Kabelanschluss der Gemeinschaft wird ein Vertrag über 5 Jahre geschlossen.
6. AUFZUGSANLAGE
Alle Häuser erhalten Seilaufzüge vom Keller- bzw. Erdgeschoss bis in die obersten Wohngeschosse. Aufzugsschacht wird als Stahlbetonwand hergestellt, die Aufzugskabine ist beleuchtet, Wandfelder sind aus kunststoffbeschichtetem Stahlblech, Rückwand erhält einen Spiegel. Bedienungsfeld, Handlauf, aus Edelstahl, Kabinenboden wird gefliest. Antrieb und Aufzugssteuerung im Schacht.
Sonstiges
1. WÄRMESCHUTZ
Nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) die rechnerischen Anforderungen an ein Energieeffizienzhaus KfW 55 werden erfüllt.
2. AUßENANLAGEN
Hauszugangswege aus Betonrechteckpflaster 20/10/8 cm, anthrazit, mit Fase. Freiflächen mit Rasen und Pflanzungen bzw. laut dem Bebaaungsplan. Die Zufahrt bis zur Tiefgaragenrampe wird gepflastert.
3. MÜLLENTSORGUNG
Für die städtische Müllabfuhr ist das Grundstück von der Hildesheimer Str. erreichbar. Der zentrale Müllsammelplatz befindet sich an der südlichen Gebäudeecke von H22, direkt neben der TG-Zufahrt. Die Müllräume sind zentral unter Haus 22 vorbehaltlich der Abstimmung mit den Fachplanern angeordnet. Gemäß der Vorgabe der Stadt Hannover sind Müllbehälter in ausreichender Anzahl vorgegeben.
4. KELLERRÄUME
Gemäß Aufteilungsplan erhält jede Wohnung einen abschließbaren Kellerraum. Trennwände und Türen aus Holzlamellen. Türschloss mit Profilzylinder. Einzelne Abstellräume und Funktionsräume werden mit massiven Trennwänden und Türen mit Hartplattendeck versehen.
5. TIEFGARAGE
Die Tiefgarage ist über eine gleichzeitig Ein- bzw. Ausfahrt erschlossen. Der Betonboden der Tiefgarage erhält zusätzlich eine Beton- bzw. Zementversiegelung OS 8 bzw. nach Anforderung des Planers. Die Wände werden weiß gestrichen und mit farbiger Stellplatz Markierung versehen. Der Brandschutz erfolgt gemäß feuerschutzrechtlichen und behördlichen Vorgaben. Die Garagenanlage wird natürlich belüftet.
6. FOYERS
WOHNEN
Die Foyers in den Häusern erhalten eine Briefkastenanlage.
Auflistung Gemeinschaftsräume
Fahrradstellplätze:
Im Untergeschoss unter den jeweiligen Gebäudeteilen befinden sich die Fahrradräume mit insgesamt ca. 161 Fahrradstellplätzen. Weitere min. 176 Fahrradstellplätze sind oberirdisch im Bereich der Gebäudezugänge und in den Außenanlagen integriert vorgesehen. Für ca. 10% der Stellplätze wird eine elektrische Lademöglichkeit vorgehalten.
Allgemeine Hinweise zur Baubeschreibung
Jeder Käufer erhält einen Bemusterungs- und Abstimmungstermin mit dem Objektbetreuer des Auftraggebers über 120 Minuten, in welchem die in der Baubeschreibung genannten Ausstattungen besprochen und abgestimmt werden. Die Wahl der Ausstattung hat der Käufer innerhalb von sieben Tagen schriftlich zu bestätigen. Hierzu wird ein Standardformular des Bauträgers verwendet.
Es wird darauf hingewiesen, dass unterhalb der Decken und an den Wänden von Kellerräumen sowie in der Tiefgarage gegebenenfalls Ver- und Entsorgungsrohre bzw. Leitungen verlegt werden. Diese sind in den Zeichnungen des Kaufvertrages noch nicht eingeplant, sodass hier Größenverschiebungen entstehen können.
Maßgeblich für die Bauausführung ist die notarielle Baubeschreibung, die dem Kaufvertrag zu Grunde liegt. Änderungen in der Bauausführung sind zulässig. Sie dürfen jedoch den technischen Gebrauchswert nicht wesentlich mindern. Zulässig sind auch Änderungen aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Forderungen. Insbesondere besteht die Möglichkeit, dass sich die Planung der Außenanlagen noch ändert.
Durch die Verwendung von Kalksandsteinplanelementen und einlagig aufgetragenem Gipsputz können sich feine Haarrisse vorwiegend in den Steinfugen ausbilden, die selbst bei sorgfältigster Verarbeitung nicht zu vermelden sind. Diese stellen in Bezug auf die Abnahme und die Nacharbeit keinen Mangel dar.
Für jeden weiteren Abstimmungstermin mit dem Objektbetreuer entstehen Kosten von 95.- € netto pro Stunde.
Über die Optionen der Baubeschreibung hinausgehende individuelle Ausstattungswünsche sowie Grundrissänderungen (beides im Folgenden „Sonderwünsche“ genannt) sind nur unter Zustimmung des Bauträgers möglich. Sie bedürfen der individuellen Vereinbarung zwischen Käufer und Bauträger, die neben der technischen Spezifikation den Mehrpreis sowie eine eventuell erforderliche Verlängerung der Fertigstellungsfrist regelt. Der Bauträger kann im Hinblick auf den Baufortschritt, den Bauablauf oder sonstigen Gründen Sonderwünsche ablehnen.
Wünscht der Käufer die Ausführung eines Sonderwunsches, so wird eine vorläufige Planung erstellt, welche dem Bauträger ermöglicht, Kosten zu ermitteln und dem Käufer ein Angebot zu erstellen.
Der Käufer hat die Kosten für die Vorplanung und Angebotserstellung auch dann zu übernehmen, wenn er sich nach Angebotsvorlage gegen die Durchführung entscheidet. Die Kosten für jeden Planungsstand von Architekten, Fachplanern und Objektbetreuer betragen jeweils 95.- € netto pro Bearbeitungsstunde.
Vor der Ausführung von Sonderwünschen kann der Bauträger eine Finanzierungsbestätigung hierfür verlangen. Die Aufpreise für Sonderwünsche und Sonderausstattung sind vom Käufer gemäß gesonderter Zahlungsvereinbarung bei Rechnungsstellung seitens des Leistungsausführenden zu bezahlen. Diese sind somit separat von dem Kaufpreis zu entrichten.
Der Käufer ist angehalten, sechs Wochen nach dem Bemusterungs- und Abstimmungstermin eine Küchenplanung inklusive vermassten Angaben zu Trinkwasseranschlüssen, Abwasseranschlüssen und Elektroinstallationen vorzulegen. Je nach Bauablauf/Vertragsabschluss kann diese Frist verkürzt werden oder entfallen.
Wohnfläche
Abweichungen der Wohn- und Nutzflächen von den nach der Wohnflächenverordnung ermittelten Flächengrößen sind nur finanziell auszugleichen, wenn sie nicht durch Sonderwünsche des Käufers veranlasst sind und nur, wenn sie 2% der Gesamtwohnfläche übersteigen. Insofern wird die unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderfläche geänderte Flächengröße als Sollbeschaffenheit vereinbart. Bei Größenabweichungen zum Vorteil des Käufers ist der Verkäufer nicht berechtigt, einen höheren Kaufpreis zu verlangen.
Mängelregelung
Bauleistungen unterliegen einer Gewährleistung von 5 Jahren ab Abnahme. Hiervon ausgenommen sind bewegliche Bauteile, die einer verkürzten Gewährleistungsfrist von 2 Jahren unterliegen. Leuchtmittel und elastische Fugen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Bei Ablehnung von einzelnen Wartungsverträgen durch die Wohnungseigentumsgemeinschaft können Gewährleistungszeiten zusätzlich verkürzt sein.
Bei verputzten Innenwänden sowie generell bei Fugen gleicher oder unterschiedlicher Materialien kann es aufgrund des nicht vermeidbaren Setzungsverhaltens des Hauses oder dem Kriech- und Trocknungsverhalten von Materialien zu Haarrissen kommen. Bei Auftreten von Haarrissen kleiner als 0,2 mm handelt es sich nicht um einen Mangel, sondern um eine hinzunehmende Unregelmäßigkeit. Hierbei sind insbesondere inbegriffen abgehängte Gipskartondecken, Anschlüsse zwischen Gipskartonwänden und Massivdecken sowie Fugen von Stahlbetondeckenplatten.
Baubeschreibung
  • Erschließung des Objektes
  • Entwässerung und Hausanschlüsse
  • Rohbau
  • Ausbau
  • Haustechnik
  • Sonstiges
  • Auflistung Gemeinschaftsräume
  • Allgemeine Hinweise zur Baubeschreibung
Erschließung des Objektes
Das moderne Wohnquartier kann über die Hildesheimer Str. befahren werden. Eine Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt ebenso über die Hildesheimer Str. Auf dem ca. 14.915,00 m² großen Arial entsteht eine 5- bis 11-geschossige Bauweise mit folgenden Flächen: Wohneinheiten 3.814 m² Wohnfläche
Die Häuser bekommen folgende Bezeichnung:
H60, H70 und H80
Jeder Wohnung steht ein Kellerraum zur Verfügung. Ein PKW-Stellplatz in der Tiefgarage kann gesondert erworben werden. Alle Hauseingänge können zusätzlich über die angelegenen Gemeinschaftswege erreicht werden.
Entwässerung und Hausanschlüsse
Die Hauptentwässerung für Schmutz- und Regenwasser erfolgt in das öffentliche Entwässerungsnetz. Revisionsschächte und Entwässerungsleitungen werden gem. den Vorgaben der Entwässerungsplanung erstellt. Auf dem nördlich angelegtenParkplatz wird unterirdisch eine Regenwasserrigole installiert.
Rohbau
1. ALLGEMEIN
Die Bauausführung erfolgt gem. den Nachweisen aus der geprüften statischen
Berechnung.
2. GRÜNDUNG
Stahlbetonfundamente und Stahlbetonsohlplatte auf 5 cm Unterbeton als
Sauberkeitsschicht. Fundamenterder entsprechend den Richtlinien des
Versorgungsträgers. Dämmung unter der Bodenplatte laut dem
Wärmeschutznachweis.
3. AUßENWÄNDE / FASSADE
AUßENWÄNDE KELLER- / TIEFGARAGE
Stahlbetonwände ca. 30,00 cm ausgeführt als wasserdichte „Weiße Wanne“ bzw. gem. statischem Nachweis. Zum Einsatz kommen Kunststofffenster mit Isolierverglasung für Tageslicht sowie offene Lichtschächte in der Tiefgarage, die der natürlichen belüftung dienen.
AUßENWÄNDE OG – DG
Die Außenwände sind in Massivbauweise vorgesehen.
FASSADE
H60 bis H80
WDVS-Riemchenfassade:
Die hinteren 3 Punkthäuser erhalten eine WDVS-Fassade belegt mit grünglasierten Ziegel-Riemchen. Die vertikale Gliederung erfolgt durch runde Halbsäulen in jeder Achse. Die Klinker-Riemchenflächen liegen in einer Ebene, die in Betonoptik gestalteteten horizontalen Geschossbänder sowie Säulen tragen gestalterisch bei.
4. INNENWÄNDE / DECKEN
KELLER-/ TIEFGARAGE
Die Kellerwände werden aus 17,50 / 24,00 cm tragenden oder 11,50 cm nichttragenden Kalksandsteinmauerwerk (gem. statischen Berechnungen) errichtet. Das Mauerwerk in den Kellerräumen erhält einen weißen Grundanstrich und die Wärmedämmung gegen unbeheizten Räumen laut dem Wärmeschutznachweis. Die Abstellraumwände und die Gemeinschaftsräume werden vorwiegen aus einem Holzlamellen-Trennwand-System erstellt.
WOHNGESCHOSSMAUERWERK EG – DG
Zimmertrennwände werden aus Kalksandsteinmauerwerk werden in der Dicke von 17,50 / 24,0 cm tragend oder 11,50 cm nichttragend (gem. statischen Berechnungen) bzw. in Stahlbeton errichtet. Die kompletten Innenwände werden gem. der Schallschutznorm erstellt.
INNENWÄNDE TREPPENHAUS KG – DG
Das Treppenhaus vom Kellergeschoss bis zum Dachgeschoss wird als Massivbauweise errichtet, mit Gipsputz verputzt, tapeziert und weiß gestrichen. Aufzugsschacht ist in Stahlbeton eingeplant.
GESCHOSSDECKEN
Geschossdecken EG – DG sowie Dachdecke in Stahlbeton kombiniert aus Halbfertigteil und Ortbeton gem. statischen Berechnungen und Schallschutzanforderungen. Die notwendigen Dämmungen zum Keller/Tiefgarage und Erdreich, werden gem. Nachweis nach GEG erstellt.
5. LOGGIEN UND DACHTERRASSEN
LOGGIEN UND DACHTERRASSENKONSTRUKTION
Die Wohnungen erhalten Loggien oder eine ebenerdige Terrasse. Des Weiteren verfügen die Dachgeschosse (Hochhaus) über Dachterrassen, die mit einem seperaten Notablauf ausgestattet werden. Die Entwässerung auf den Dachterrassen wird über verzinkte Fallrohre in das interne Entwässerungsnetz abgleitet. Die Dachterrassen werden über gefällebildende Flächen unterhalb der Terrassenbeläge entwässert. Vor der Terrassentür wird die Entwässerungsrinne eingebaut.
LOGGIEN-/ TERRASSENBELAG
Die Loggien und Dachterrassen erhalten einen Plattenbelag aus Werkbetonstein, welche auf eine Unterkonstruktion gelegt und farblich zu dem Gesamtbild abgestimmt werden.
6. TREPPEN
Geschosstreppen, Treppenläufe und Podeste aus Betonfertigteilen, schalltechnisch von den Treppenhauswänden und Hauptpodesten entkoppelt. Treppengeländer wird als Staketengeländer aus Stahl mit einem Handlauf aus Holz hergerichtet
7. DACH UND DACHEINDECKUNG
Stahlbetondecke 20 cm und einer Wärmedämmung aus Hartschaumplatten i.M. 20cm gem. GEG woei KfW 55 (gem. aktueller GEG), Wärmedach, Flachdachabdichtung als einlagiges Kunststoff-Abdichtungs-System. Dachentwässerung Attika- bzw. Flachdacheinlauf, Entwässerung über Fallrohre, Notüberläufe.
Ausbau
1. FENSTER, FENSTERELEMENTE UND FENSTERTÜREN
Wohnungen Markenfenster (Schüco oder gleichwertig) und Fenstertüren: Kunststofffenster aus Faserverbundwerkstoff mit RAL-Gütezeichen, 3·fach EPDM-Lippendichtung, Einhandbeschläge, innen weiß, außen Bronze, mit 3-fach·Wärmeschutzverglasung, Staketengeländern (H30-H80) und laut dem Wärmeschutz-, Schallschutznachweis.
Im Treppenhaus werden Kunststofffenster mit RAL-Gütezeichen, 3·fach EPDM-Lippendichtung, Einhandbeschläge, mit 3·fach Wärmeschutzverglasung verbaut.
2. SCREENS
Alle Fensterelemente zw. EG bis DG erhalten motorisch betriebene Screens.
3. TÜREN
HAUSEINGANGSTÜREN
Einflüglige Aluminiumglastür mit Seitenteil, Paneel geschlossen, flügelüberdeckt als Pfosten-Riegel-Konstruktion, außen foliert und innen weiß, von Schüco oder gleichwertig. 3·Kammer·System, je eine innen- und außenliegende Dichtung, ISOVerbundsicherheitsglas, Türschloss mit Profilzylinder (Schließanlage), Türschließer, elektrischer Türöffner, Sprechanlage.
WOHNUNGSEINGANGSTÜREN
Schallhemmende Doppelfalztüren, Drehflügel, einflüglig mit Öffnungsrichtung nach innen, in Holzumfassungszarge 2-schalig. Profilzylinder und Sicherheitsgarnitur einschl. Spion.
ZIMMERTÜREN
Gefalzte Holztürblätter (Röhrenspantür), Oberfläche lackiert, weiß, in Holzumfassungszargen, weiß, mit elastischem Dämpfungsprofilen um LMDrückergarnitur.
KELLERRAUMTÜREN KELLER- UND GEMEINSCHAFTSRAUMTÜREN
Werden in Holzlamellenwänden aus Holzlamellen mit Querriegel erstellt. Türschlösser an den vorgesehenen Türen, wie z.B. in den Wohnungskeller werden mit Profilzylinder versehen. Nach Bedarf werden in Gemeinschaftstüren/ -bereichen Blindschlösser eingebaut.
TÜREN ZWISCHEN TREPPENHAUS UND KELLER, FLUR, TIEFGARAGENSCHLEUSEN UND NAHWÄRMERAUM
Stahltüren, feuerhemmend T30 RS, mit Eckzargen und Dämpfungsprofilen, Drückergarnitur aus Kunststoff. Grundlage hierfür ist die Vorgabe des Brandschutzkonzept.
4. SCHLIEßANLAGE
Gleichschließende Zylinderschlösser für Wohnungen und Wohnungskeller sowie seperate gleichschließende Zylinderschlösser für die Hauseingangstüren, Gemeinschaftsräume und Tiefgaragenzugang und Tiefgaragenzufahrt, Fahrrad- und Hausanschlussräume. Hier ist zu beachten, dass Türen, die als Fluchtweg dienen, nur Blindschlösser erhalten, gemäß Brandschutzkonzept.
5. PUTZ-, MALER- UND WANDFLIESEN
INNENWÄNDE & DECKEN WOHNUNGEN
Die Wände in den Wohnungen werden verputzt, gespachtelt und mit glatten Malerflies versehen und abschließend mit Dispersionsfarbe weiß gestrichen. Die Decken werden vollflächig in Q3 gespachtelt und mit weißer Dispersionsfarbe gestrichen.
INNENWÄNDE & DECKEN TREPPENHÄUSER
Die Wände in den Treppenhäusern werden in Qualitätsstufe Q2 verputzt, tapeziert und weiß gestrichen. Die Decken in den Treppenhäusern werden in Qualitätsstufe Q2 gespachtelt und weiß gestrichen.
INNENWÄNDE & DECKEN KELLER
Alle Decken und Wände der Kellerräume werden beigespachtelt und erhalten auf den Rohzustand einen weißen Grundanstrich. Die Wände und Decken, laut dem Wärmeschutznachweis gedämmt werden sollen, bekommen die Deckendämmplatten z.B. Sto MW 82 oder gleichwertig und Dämmung mit Armierungsputz und Anstrich.
6. BODEN- UND WANDBELÄGE
Alle Wohnungen erhalten eine Fußbodenheizung (Wohn- und Nebenräume) und einen schwimmenden Zementestrich entsprechen den Normen für Schall- und Wärmeschutz.
BODENBELAGSARBEITEN
Wohnräume- mit Ausnahme der Bäder, WCs, Hauswirtschaftsräume bzw. Abstellräume, Flure und Küchen erhalten Dreichschicht-Holzparkett in verschiedener Qualität.
BODENFLIESEN
Bäder und Gäste-WC erhalten Bodenfliesen 30x60 in farblicher Abstimmung mit den Wandfliesen. Hauswirtschafts- bzw. Abstellräume erhalten ebenfalls einen Fliesenbelag (gem. Fliesenspiegel), z.B. Mirage Norr 2.0 Melk, RR04, R10 nach DIN 51130 oder gleichwertig. Im Treppenhaus vom KG bis zum DG sowie in den Aufzugskabinen werden Feinsteinzeugfliesen verlegt.
KELLERBESCHICHTUNG
Kellerräume erhalten lediglich eine Stahlbetonsohle. Die komplette Fläche erhält zusätzlich eine Beton- bzw. Zementversiegelung.
WANDFLIESEN
In den Bädern, WCs keramische Wandfliesen 6,5x20: ca 1,20 m hoch gefliest, im Duschbereich ca. 2,10 m (gem. Fliesenspiegel), z.B. Equipe Grün oder gleichwertig.
Haustechnik
1. HEIZUNG/ LÜFUNG/ SANITÄR
Die Deckendurchführungen werden mit Brandschutzmanschetten gesichert. Die Hausabflussleitungen werden über Kunststoffleitungen und Revisionsschächte an die öffentliche Regenwasserkanalisation angeschlossen.
HEIZUNG
Die Wohnanlage wird durch ein Blockheizkraftwerk beheizt. Der Spitzenbedarf wird über einen zusätzlichen Gaskessel gedeckt. Die einzelnen Wohneinheiten werden durch Fußbodenheizung mit Wärme versorgt.
Zusätzliche Einzelraumthermostate zur individuellen edienung der einzelnen Räume werden erstellt, mit Ausnahme des Flurs und des HWRs, diese werden automatisch durch die Verteilung der Heizungsstränge mitgeheizt. Ein zusätzlicher elektrischer Wand-Handtuchtrockner in den Bädern ist vorhanden, Lage gem. Grundrissplanung.
SANITÄR
Jede Wohneinheit besitzt eine Frischwasserkompaktstation, die für Warm- bzw. Kaltwasser sorgt. Diese Variante unterbindet die Entstehung von Legionellen. Kaltund Warmwasserverteilerleitungen in den Wohnungen aus Mehrschichtverbundrohr. Berrücksichtigung aller schallschutztechnischen Vorgaben beim Einbau von Rohren, Schächten und sonstigen Installationen. Die Hausabflussleitungen (Schmutzwasser) werden über Kunststoffleitungen und Revisionsschächte an die öffentliche Kanalisation angeschlossen.
WASSERZÄHLER
Die abgenommene Wärmemenge für die Fußbodenheizung wird über elektrische Wärmemengenzähler erfasst. Die Kaltwasserabnahme wird über Kaltwasserzähler gemessen. Alle Zähler werden von den Kommunalwerken gestellt und gewartet. Hierfür wird für Gemeinschaft ein Wartungsvertrag für fünf Jahre geschlossen.
LÜFTUNG
Innenliegende Bäder und WCs erhalten ein Einrohrlüftungssystem mit Raumluftsteuerung (automatisch und manuell). Alle außenliegenden Räume werden mit eingebauten Fensterfalzbelüftung ausgestattet bzw. nach dem Lüftungskonzept mit Schallschutznachweis.
2. SANITÄRAUSSTATTUNG
Die Bäder und Gäste-WCs werden im Bereich Keramikobjekte von dem Hersteller VIGOUR oder gleichwertig ausgestattet.
Alle Angaben zu den Sanitärobjekten sind unter Vorbehalt, da die Vorgabe durch gleichwertige Varianten ausgetauscht werden können. Die verbaute Variante ist dem Verkaufsgrundriss zu entnehmen.
WASCHMASCHINENANSCHLUSS
1 x Waschmaschinenanschluss mit Siphon gem. Projektplanung in dem HWR.
WASCHTISCH (G-BAD / G-WC)
VIGOUR Derby oder gleichwertig, mit Überlauf aus Sanitärkeramik. Kleines rechteckiges Becken mit abgerundeten Ecken und Hahnlochbank. Abmessungen abhängig vom Wohnungstyp und Badezimmergröße:
VARIANTE 1 KBN: DE36P 365 x 300 mm
VARIANTE 2 KBN: DE45 450 x 350 mm
VARIANTE 3 KBN: DE50 500 x 350 mm
WASCHTISCH (BAD)
VIGOUR Derby oder gleichwertig, mit Überlauf aus Sanitärkeramik. Kleines rechteckiges Becken mit abgerundeten Ecken und Hahnlochkan. Abmessungen abhängig vom Wohnungstyp und Badezimmergröße:
VARIANTE 1 KBN: DE60M 600 x 480 mm
VARIANTE 2 KBN: DE80M 800 x 480 mm
VARIANTE 3 KBN: DE100M 1000 x 480 mm
VARIANTE 4 KBN: DE120M 1200 x 480 mm
DUSCHWANNE
Die Duschen werden verfliest, die Größe der Dusche ist den einzelnen Verkaufsgrundrissen zu entnehmen. Der Abfluss wird durch eine Duschrinne gegeben.
WC
VIGOUR Wand-WC-Sitz, ohne Spülrand. Farbe: weiß, Abmessungen: 540 x 360 mm.
Sanitärobjekte: KBN: DEWWCOS WC-Sitz KBN: DESIAS und Spültaster KBN: VIGDON, oder gleichwertig.
ARMATUREN
Alle Armaturen werden von dem Typ Talis S vom Hersteller Hans Grohe istalliert, oder gleichwertig.
BRAUSETHERMOSTAT DUSCHE
Ecostat Comfort Brausethermostat Aufputz, Thermostatkartusche zur Regelung der Temperatur, Keamikventil 180°, Sicherheitssperre bei 40°C, Temperaturbegrenzung einstellbar, Ecostop-Taste begrenzt Wasserverbrauch auf 10 l/min, Rückflussverhinderer, Schalldämpfer, Bediengriffe aus Metall.
3. ELEKTROINSTALLATION ALLGEMEIN
Die Elektroinstallation wird entsprechend den geltenden VDE und DIN-Vorschriften, sowie den technischen Anschlussbedingungen, (TAB) ausgeführt. Die Ausnahme bilden die Abstände bei den Waschmaschinen/Trocknern in den Hauswirtschaftsräumen, diese weichen von den VDE-Vorschriften ab. Die Waschmaschinen/Trockner können alternativ in den Küchenbereichen eingeplant werden. Die Stromversorgung erfolgt über die zentralen Hausanschlussräume in die Unterverteilungen der einzelnen Wohnungen. Alle Wohnungs- und Allgemeinzähler befinden sich in den jeweiligen Hausanschlussräumen, wo auch der Überspannungsschutz, (Grob- und Mittelschutz) eingebaut ist. Jede Wohneinheit bekommt eine Unterverteilung im Hauswirtschaftsraum installiert, hier wird die Kompl. Starkstromversorgung mit allen Sicherungen und FI-Schaltern untergebracht. Die Absicherung der einzelnen Kellerräume befindet sich in den entsprechenden Zählerschränken im KG. Als Schalterprogramm ist das Fabrikat JUNG in weiß für alle Einbauteile einschl. Raumthermostate unter Putz vorgesehen, hier können auch gleichwertige Installationsmodule in Verwendung kommen. Die Schlatung der Allgemeinbeleuchtung innerhalb der Häuser und der Tiefgarage, sowie der Außenbeleuchtung erfolgt über Taster-Schaltungen oder Präsenzmelder. In den einzelnen Wohnungen erfolgt der Einbau der Beuleuchtungskörper nutzerseitig. Jedes Haus erhält eine eigene Klingel- und Sprechanalge im Hauseingangsbereich. In der Wohnung, (Flur/Diele) wird eine Sprech- & Haustelefon mit Türöffner-Funktion installiert bzw. Videogegensprechanlage in den frei finanzierten Wohnungen, Sprechanlagen in den geförderten Wohnungen.
4. ELEKTROAUSSTATTUNG IN DEN WOHNUNGEN
Alle Angaben zu den Elektr.-Instal. sind unter Vorbehalt zu betrachten, da sich bei der Ausführungsplanung noch Details und Ausführung ändern können.
KÜCHENNISCHE
3 x Doppel-Steckdosen Allgemein
1 x Beleuchtungsanschlüsse
1 x Anschluss für Kühl-bzw. Gefriergerät
1 x Anschluss für Dunstabzugshaube
1 x separat geschalteter Anschluss für die Herd-Backofenkombination
WOHNZIMMER
4 x Steckdosen Allgemein
2 x Beleuchtungsanschlüsse
1 x Telefon-/Datenanschluss (luK)
1 x Steckdose für Telefon/Daten
2 x Radio-/ TV-/ Datenanschluss (RuK)
6 x Steckdosen für Radio/ TV/ Daten
SCHLAF-/ KINDER- UND ARBEITSZIMMER
4 x Steckdosen Allgemein
1 x Beleuchtungsanschlüsse
1 x Telefon-/Datenanschluss (luK)
1 x Steckdose für Telefon/Daten
1 x Radio-/ TV-/ Datenanschluss (RuK)
3 x Steckdosen für Radio/ TV/ Daten
FLUR
1 x Steckdosen Allgemein
2 x Beleuchtungsanschlüsse
1 x Telefon-/Datenanschluss (luK)
1 x Steckdose für Telefon/Daten
BADEZIMMER
2 x Steckdosen Allgemein
2 x Beleuchtungsanschlüsse
1 x Anschluss für Lüfter bei Bad / G-Bad und HWR ohne Fenster
GÄSTE-BAD
1 x Steckdosen Allgemein
1 x Beleuchtungsanschlüsse
1 x Anschluss für Lüfter bei Bad / G-Bad und HWR ohne Fenster
HAUSWIRTSCHAFTSRAUM
1 x Steckdosen Allgemein
1 x Beleuchtungsanschlüsse
2 x Anschlüsse für Waschmaschine & Trockner
1 x Anschluss für Lüfter bei Bad / G-Bad und HWR ohne Fenster
5. SONSTIGE ELEKTROAUSSTATTUNG
RAUCHMELDER
Alle Rauchmelder werden von dem Unternehmen ista Deutschland GmbH gestellt und gewartet. Hierfür wird für die Gemeinschaft ein Wartungsvertrag für fünf Jahre geschlossen.
RAUMTHERMOSTATE
Die Raumthermostate werden in den erforderlichen Räumen im Bereich der Schalter installiert.
KELLERRÄUME & KELLERBEREICHE
Jeder zur Wohnung zugehörige Kellerraum oder Kellerräume erhält eine Beleuchtung, Lichtschalter und Steckdose. Im Kellerbereich werden LED-Korbleuchten installiert. Die Kellerflure und Tiefgaragenschleusen erhalten eine Schaltung mit Bewegungsmelder. In den Gemeinschaftsräumen, Deckenleuchte und Ausschalter je 1 Steckdose. Die gesamte Elektrische Installation im Keller- /Tiefgaragengeschoss erfolgt als Aufputz-Installation.
TREPPENHÄUSER
Flurbereiche erhalten LED-Beleuchtung mit Wechselschalter.
TIEFGARAGE
Die LED-Beleuchtung wird durch Langfeldleuchten sichergestellt, diese werden durch Bewegungsmelder mit Zeitschalter bedient. Zudem ist eine Notbeleuchtung vorhanden. Die Garagenanlage wird natürlich belüftet.
KABELANSCHLUSS
Für den Kabelanschluss der Gemeinschaft wird ein Vertrag über 5 Jahre geschlossen.
6. AUFZUGSANLAGE
Alle Häuser erhalten Seilaufzüge vom Keller- bzw. Erdgeschoss bis in die obersten Wohngeschosse. Aufzugsschacht wird als Stahlbetonwand hergestellt, die Aufzugskabine ist beleuchtet, Wandfelder sind aus kunststoffbeschichtetem Stahlblech, Rückwand erhält einen Spiegel. Bedienungsfeld, Handlauf, aus Edelstahl, Kabinenboden wird gefliest. Antrieb und Aufzugssteuerung im Schacht.
Sonstiges
1. WÄRMESCHUTZ
Nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) die rechnerischen Anforderungen an ein Energieeffizienzhaus KfW 55 werden erfüllt.
2. AUßENANLAGEN
Hauszugangswege aus Betonrechteckpflaster 20/10/8 cm, anthrazit, mit Fase. Freiflächen mit Rasen und Pflanzungen bzw. laut dem Bebaaungsplan. Die Zufahrt bis zur Tiefgaragenrampe wird gepflastert.
3. MÜLLENTSORGUNG
Für die städtische Müllabfuhr ist das Grundstück von der Hildesheimer Str. erreichbar. Der zentrale Müllsammelplatz befindet sich an der südlichen Gebäudeecke von H22, direkt neben der TG-Zufahrt. Die Müllräume sind zentral unter Haus 22 vorbehaltlich der Abstimmung mit den Fachplanern angeordnet. Gemäß der Vorgabe der Stadt Hannover sind Müllbehälter in ausreichender Anzahl vorgegeben.
4. KELLERRÄUME
Gemäß Aufteilungsplan erhält jede Wohnung einen abschließbaren Kellerraum. Trennwände und Türen aus Holzlamellen. Türschloss mit Profilzylinder. Einzelne Abstellräume und Funktionsräume werden mit massiven Trennwänden und Türen mit Hartplattendeck versehen.
5. TIEFGARAGE
Die Tiefgarage ist über eine gleichzeitig Ein- bzw. Ausfahrt erschlossen. Der Betonboden der Tiefgarage erhält zusätzlich eine Beton- bzw. Zementversiegelung OS 8 bzw. nach Anforderung des Planers. Die Wände werden weiß gestrichen und mit farbiger Stellplatz Markierung versehen. Der Brandschutz erfolgt gemäß feuerschutzrechtlichen und behördlichen Vorgaben. Die Garagenanlage wird natürlich belüftet.
6. FOYERS
WOHNEN
Die Foyers in den Häusern erhalten eine Briefkastenanlage.
Auflistung Gemeinschaftsräume
Fahrradstellplätze:
Im Untergeschoss unter den jeweiligen Gebäudeteilen befinden sich die Fahrradräume mit insgesamt ca. 161 Fahrradstellplätzen. Weitere min. 176 Fahrradstellplätze sind oberirdisch im Bereich der Gebäudezugänge und in den Außenanlagen integriert vorgesehen. Für ca. 10% der Stellplätze wird eine elektrische Lademöglichkeit vorgehalten.
Allgemeine Hinweise zur Baubeschreibung
Jeder Käufer erhält einen Bemusterungs- und Abstimmungstermin mit dem Objektbetreuer des Auftraggebers über 120 Minuten, in welchem die in der Baubeschreibung genannten Ausstattungen besprochen und abgestimmt werden. Die Wahl der Ausstattung hat der Käufer innerhalb von sieben Tagen schriftlich zu bestätigen. Hierzu wird ein Standardformular des Bauträgers verwendet.
Es wird darauf hingewiesen, dass unterhalb der Decken und an den Wänden von Kellerräumen sowie in der Tiefgarage gegebenenfalls Ver- und Entsorgungsrohre bzw. Leitungen verlegt werden. Diese sind in den Zeichnungen des Kaufvertrages noch nicht eingeplant, sodass hier Größenverschiebungen entstehen können.
Maßgeblich für die Bauausführung ist die notarielle Baubeschreibung, die dem Kaufvertrag zu Grunde liegt. Änderungen in der Bauausführung sind zulässig. Sie dürfen jedoch den technischen Gebrauchswert nicht wesentlich mindern. Zulässig sind auch Änderungen aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Forderungen. Insbesondere besteht die Möglichkeit, dass sich die Planung der Außenanlagen noch ändert.
Durch die Verwendung von Kalksandsteinplanelementen und einlagig aufgetragenem Gipsputz können sich feine Haarrisse vorwiegend in den Steinfugen ausbilden, die selbst bei sorgfältigster Verarbeitung nicht zu vermelden sind. Diese stellen in Bezug auf die Abnahme und die Nacharbeit keinen Mangel dar.
Für jeden weiteren Abstimmungstermin mit dem Objektbetreuer entstehen Kosten von 95.- € netto pro Stunde.
Über die Optionen der Baubeschreibung hinausgehende individuelle Ausstattungswünsche sowie Grundrissänderungen (beides im Folgenden „Sonderwünsche“ genannt) sind nur unter Zustimmung des Bauträgers möglich. Sie bedürfen der individuellen Vereinbarung zwischen Käufer und Bauträger, die neben der technischen Spezifikation den Mehrpreis sowie eine eventuell erforderliche Verlängerung der Fertigstellungsfrist regelt. Der Bauträger kann im Hinblick auf den Baufortschritt, den Bauablauf oder sonstigen Gründen Sonderwünsche ablehnen.
Wünscht der Käufer die Ausführung eines Sonderwunsches, so wird eine vorläufige Planung erstellt, welche dem Bauträger ermöglicht, Kosten zu ermitteln und dem Käufer ein Angebot zu erstellen.
Der Käufer hat die Kosten für die Vorplanung und Angebotserstellung auch dann zu übernehmen, wenn er sich nach Angebotsvorlage gegen die Durchführung entscheidet. Die Kosten für jeden Planungsstand von Architekten, Fachplanern und Objektbetreuer betragen jeweils 95.- € netto pro Bearbeitungsstunde.
Vor der Ausführung von Sonderwünschen kann der Bauträger eine Finanzierungsbestätigung hierfür verlangen. Die Aufpreise für Sonderwünsche und Sonderausstattung sind vom Käufer gemäß gesonderter Zahlungsvereinbarung bei Rechnungsstellung seitens des Leistungsausführenden zu bezahlen. Diese sind somit separat von dem Kaufpreis zu entrichten.
Der Käufer ist angehalten, sechs Wochen nach dem Bemusterungs- und Abstimmungstermin eine Küchenplanung inklusive vermassten Angaben zu Trinkwasseranschlüssen, Abwasseranschlüssen und Elektroinstallationen vorzulegen. Je nach Bauablauf/Vertragsabschluss kann diese Frist verkürzt werden oder entfallen.
Wohnfläche
Abweichungen der Wohn- und Nutzflächen von den nach der Wohnflächenverordnung ermittelten Flächengrößen sind nur finanziell auszugleichen, wenn sie nicht durch Sonderwünsche des Käufers veranlasst sind und nur, wenn sie 2% der Gesamtwohnfläche übersteigen. Insofern wird die unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderfläche geänderte Flächengröße als Sollbeschaffenheit vereinbart. Bei Größenabweichungen zum Vorteil des Käufers ist der Verkäufer nicht berechtigt, einen höheren Kaufpreis zu verlangen.
Mängelregelung
Bauleistungen unterliegen einer Gewährleistung von 5 Jahren ab Abnahme. Hiervon ausgenommen sind bewegliche Bauteile, die einer verkürzten Gewährleistungsfrist von 2 Jahren unterliegen. Leuchtmittel und elastische Fugen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Bei Ablehnung von einzelnen Wartungsverträgen durch die Wohnungseigentumsgemeinschaft können Gewährleistungszeiten zusätzlich verkürzt sein.
Bei verputzten Innenwänden sowie generell bei Fugen gleicher oder unterschiedlicher Materialien kann es aufgrund des nicht vermeidbaren Setzungsverhaltens des Hauses oder dem Kriech- und Trocknungsverhalten von Materialien zu Haarrissen kommen. Bei Auftreten von Haarrissen kleiner als 0,2 mm handelt es sich nicht um einen Mangel, sondern um eine hinzunehmende Unregelmäßigkeit. Hierbei sind insbesondere inbegriffen abgehängte Gipskartondecken, Anschlüsse zwischen Gipskartonwänden und Massivdecken sowie Fugen von Stahlbetondeckenplatten.
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Frau Michaela Quast
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